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Wann und wie oft muss Schnee geräumt werden?

Der Schnee hat über Nacht die Straßen und Gehwege bedeckt und sorgt für winterliche Idylle. Jetzt steht die Frage im Raum: Wer ist dafür verantwortlich, diesen Schnee zu räumen? Denn die Sicherheit und Begehbarkeit von Wegen muss garantiert werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Für Vermieter und Vermieterinnen sowie Haus- und Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen ergeben sich aus der weißen Pracht ganz konkrete Pflichten. Unser Winterdienst in Essen unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Vorgaben und optimalen Räumzeiten einzuhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigentümer und Eigentümerinnen bzw. Mieter und Mieterinnen sind gesetzlich zur Schneeräumung verpflichtet, wobei die genaue Verantwortung meist in Mietverträgen geregelt ist.
  • Die Schneeräumung sollte frühmorgens erfolgen und kann bei starkem Schneefall mehrmals täglich notwendig sein.
  • Die Häufigkeit der Schneeräumung hängt von der Witterung und den Schneemengen ab, insbesondere häufig genutzte Wege sollten stets begehbar sein.
  • Umweltfreundliche Streumittel sind bevorzugt einzusetzen, um die Umwelt zu schonen und die Sicherheit zu gewährleisten.

Gesetzliche Vorgaben zur Schneeräumung

Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Schneeräumung sind klar geregelt und lassen keinen Spielraum für Missverständnisse. In den meisten Fällen liegt die Verantwortung bei den Eigentümern und Eigentümerinnen von Immobilien und Grundstücken. Bei Mietimmobilien kann diese Pflicht jedoch auch innerhalb des Mietvertrags an Mieter und Mieterinnen übertragen werden. Die zu räumende Fläche betrifft das ganze Grundstück sowie den Bereich des Gehwegs vor dem Hauseingang. Hier einige der wichtigsten Vorgaben:

  • Räumzeiten: Schneeräumung muss in der Regel werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr gewährleistet sein.
  • Breite der Räumung: Die Gehwege müssen so geräumt werden, dass zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können, in der Regel etwa 1,20 Meter.
  • Gefahrenbeseitigung: Neben Schnee ist auch das Eis sorgfältig zu entfernen oder durch geeignete Streumittel, wie Sand oder Splitt, zu sichern.
  • Verantwortungsübertragung: Sollte ein Vermieter oder eine Vermieterin die Räumpflicht auf Mieter und Mieterinnen übertragen wollen, muss dies eindeutig im Mietvertrag festgehalten werden.

Im Falle eines Schadens durch unzureichende Räumung kann die Versicherung unter Umständen nicht zahlen.


Optimaler Räumzeitpunkt

Der beste Zeitpunkt für die Schneeräumung ist frühmorgens, bevor der Berufs- und Schulverkehr einsetzt. Dadurch lässt sich der meiste Schnee entfernen, bevor er durch unaufhörlichen Verkehr festgetreten wird und sich eine eisige Schicht bildet. An besonders schneereichen Tagen muss die Räumung gegebenenfalls mehrmals täglich wiederholt werden. Dabei sind neben der Menge an gefallenem Schnee auch Faktoren wie Temperaturen und Tauwetter zu berücksichtigen, die die Notwendigkeit zusätzlicher Räumungsschichten beeinflussen können. Es zahlt sich aus, einen genauen Blick auf Wetterinformationen zu werfen, um den besten Zeitpunkt für die Räumung festzulegen.


Häufigkeit der Schneeräumung

Wie oft geräumt werden muss, hängt hauptsächlich von der Intensität des Schneefalls ab. Besonders intensiv genutzte Bereiche, wie Zufahrten und Gehwege zu wichtigen Einrichtungen, erfordern eine häufigere Räumung. Eine Faustregel ist, bei anhaltendem Schneefall mindestens zweimal täglich zu räumen – morgens und nachmittags. Bei Ausnahmesituationen, wie beispielsweise ungewohnt starken Schneefällen, könnte es notwendig sein, die Räumintervalle noch weiter zu verkürzen.


Sicherheit und Umweltaspekte

Die Vermeidung von Unfällen ist ein essenzieller Aspekt der Schneeräumung. Zu diesem Zweck ist die Wahl der richtigen Streumittel von großer Bedeutung, um sicherzugehen, dass Personen auf den Wegen nicht ausrutschen. Umweltfreundliche Optionen, wie Sand oder Splitt, schonen nicht nur die Umwelt, sondern sorgen auch für ausreichende Trittsicherheit. Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und die Verwendung wird mit Bußgeldern bestraft.


Fazit

Um rechtliche Vorgaben einzuhalten und die Sicherheit zu gewährleisten, ist eine regelmäßige und rechtzeitige Schneeräumung unabdingbar. Wir von der Oehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH empfehlen die Inanspruchnahme eines professionellen Winterdienstes, der verlässlich und effizient die Räumpflichten übernimmt. Ein solcher Service stellt sicher, dass Ihre Immobilien und Grundstücke zu jeder Zeit gut zugänglich bleiben und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.